IPTV illegal: welche Strafe droht in der Schweiz?
Aktualisiert am , von der Redaktion IPTV Simplon
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Für Anbieter, die Sender ohne Rechte verbreiten, sehen Artikel 67 und 69 URG bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Für private Zuschauer, die nur schauen, ist nach Auskunft des IGE keine Strafe vorgesehen. Wer selbst hochlädt oder weiterverkauft, gilt nicht mehr als blosser Zuschauer.
- Art. 67 Abs. 1 URG: auf Antrag bis ein Jahr oder Geldstrafe.
- Art. 67 Abs. 2 URG: gewerbsmässig von Amtes wegen, bis fünf Jahre.
- Wir fanden keinen veröffentlichten Fall einer Busse gegen einen reinen Zuschauer in der Schweiz.

Diese Seite informiert über die Rechtslage. Sie ist keine Rechtsberatung.
Was steht im Gesetz?
Die Strafbestimmungen stehen in Artikel 67 (Urheberrecht) und Artikel 69 (verwandte Schutzrechte, etwa die Rechte von Sendeunternehmen) des Urheberrechtsgesetzes.
| Tat | Strafrahmen | Verfolgung | Artikel |
|---|---|---|---|
| Werk ohne Erlaubnis zugänglich machen oder senden | bis 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | auf Antrag | Art. 67 Abs. 1 |
| Gesendete Darbietung weitersenden oder wahrnehmbar machen | bis 1 Jahr oder Geldstrafe | auf Antrag | Art. 69 Abs. 1 |
| Dasselbe gewerbsmässig | bis 5 Jahre oder Geldstrafe, mit Geldstrafe verbunden | von Amtes wegen | Art. 67 Abs. 2, Art. 69 Abs. 2 |
| Technische Schutzmassnahmen umgehen | Busse | auf Antrag | Art. 69a |
Gilt das auch für Zuschauer?
Für das reine Schauen zu Hause verweist das IGE auf den Eigengebrauch: Streaming für den Privatgebrauch ist erlaubt, auch aus illegalen Quellen. Die Strafartikel treffen darum vor allem jene, die Inhalte anbieten, senden oder verkaufen. Wer selbst Streams weitergibt, eine Liste in einer Gruppe teilt oder Zugänge weiterverkauft, verlässt den Eigengebrauch.
Woher kommen die hohen Bussen, die online kursieren?
Ein Artikel von RTS aus dem Jahr 2019 nannte für Nutzer bis zu drei Jahre Gefängnis und CHF 540’000 Busse. Diese Zahlen beruhen nicht auf einem bekannten Urteil gegen Zuschauer. Viele französischsprachige Seiten übernehmen ausserdem Bussen aus Frankreich, wo eigene Regeln gelten. Mehr dazu auf unserer französischen Seite zu den amendes.
Was ist in der Praxis passiert?
Bei der europäischen Aktion “Taken Down” im November 2024 durchsuchte Fedpol Räume im Kanton Zürich. Verhaftet wurde in der Schweiz niemand. Ermittelt wurde gegen Betreiber. Eine veröffentlichte Busse gegen einen Zuschauer haben wir bis zum 2. Oktober 2026 nicht gefunden.
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Für Fragen zum eigenen Fall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt. Wer unser Angebot prüfen will, startet mit dem Gratis-Test.
Häufige Fragen
Kann ich erwischt werden, wenn ich illegales IPTV schaue?
Die Behörden ermitteln gegen Betreiber. Bei der Aktion im November 2024 gab es in der Schweiz eine Durchsuchung, aber keine Verfolgung von Zuschauern. Das reine Schauen ist laut IGE vom Eigengebrauch gedeckt.
Was droht Wiederverkäufern?
Wer gegen Geld Zugänge zu Sendern ohne Rechte verkauft, handelt gewerbsmässig. Das Gesetz sieht dafür bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, verbunden mit einer Geldstrafe.
Stimmen die Zahlen von 3 Jahren Gefängnis und CHF 540’000 Busse?
Diese Zahlen standen 2019 in einem Artikel von RTS. Sie stammen nicht aus einem Urteil gegen Zuschauer. Die Strafrahmen im URG lauten bis ein Jahr, gewerbsmässig bis fünf Jahre.
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