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Recht

Ist IPTV in der Schweiz legal?

Aktualisiert am , von der Redaktion IPTV Simplon

Auf dieser Seite
  1. Was sagt Artikel 19 URG zum Eigengebrauch?
  2. Was sagt die Behörde zum Streaming aus illegalen Quellen?
  3. Was gilt heute und was wird diskutiert?
  4. Was hat die Polizei in der Schweiz bisher gemacht?
  5. Was heisst das für Sie?
Kurzantwort

Ja, IPTV als Technik ist legal, Swisscom und Sunrise nutzen sie selbst. Für Zuschauer gilt der Eigengebrauch nach Artikel 19 URG: Das IGE schreibt, dass Streaming für den Privatgebrauch erlaubt ist, selbst aus illegalen Quellen. Wer dagegen Sender ohne Rechte anbietet oder weitersendet, verletzt das Urheberrecht und macht sich strafbar.

  • Art. 19 Abs. 1 lit. a URG erlaubt die Werkverwendung im persönlichen Bereich.
  • Das IGE nennt Download und Streaming für den Privatgebrauch erlaubt, auch aus illegalen Quellen.
  • Hochladen und Weiterverbreiten fallen nicht unter den Eigengebrauch.
Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne (Urheberrecht Art. 19 URG)
Foto: Schwizgebel, CC BY-SA 3.0

Diese Seite informiert über die Rechtslage. Sie ist keine Rechtsberatung.

Was sagt Artikel 19 URG zum Eigengebrauch?

Artikel 19 des Urheberrechtsgesetzes erlaubt, veröffentlichte Werke zum Eigengebrauch zu verwenden. Als Eigengebrauch gilt nach Absatz 1 Buchstabe a “jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde”. Wer zu Hause mit der Familie fernsieht, bewegt sich in diesem Rahmen.

Was sagt die Behörde zum Streaming aus illegalen Quellen?

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum schreibt auf seiner Seite zum Urheberrecht im Internet: “Das Herunterladen oder Streaming für den Privatgebrauch ist gesetzlich erlaubt. Dies gilt selbst dann, wenn Sie von illegalen Quellen herunterladen.” Gleich danach steht die Grenze: Das Hochladen gehört nicht zum erlaubten Privatgebrauch, auch nicht über Filesharing.

Was gilt heute und was wird diskutiert?

Thema Status Was es bedeutet
Eigengebrauch für Zuschauer gilt heute privates Schauen ist nicht strafbar
Strafbarkeit von Anbietern ohne Rechte gilt heute Art. 67 und 69 URG
Stay-down-Pflicht für Hosting-Dienste gilt seit 1. April 2020 Art. 39d URG
Netzsperren gegen Piraterie 2020 verworfen keine Rechtsgrundlage, BGer 4A_433/2018
Neue Netzsperren für IPTV kein beschlossener Vorschlag (Stand Oktober 2026) politisch geht es derzeit vor allem um KI und Urheberrecht

Was hat die Polizei in der Schweiz bisher gemacht?

Bei der europäischen “Operation Taken Down” durchsuchte Fedpol im November 2024 Räume im Kanton Zürich. In der Schweiz gab es laut SRF keine Verhaftung. SRF schrieb dazu: “Das Schweizer Recht bestraft also den Endnutzer für das Streaming per se nicht.” Ermittelt wurde gegen die Betreiber der Dienste.

Was heisst das für Sie?

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Häufige Fragen

Ist IPTV in der Schweiz illegal?

Nicht als Technik. Illegal ist das Anbieten von Sendern ohne Rechte. Für private Zuschauer gilt nach Auskunft des IGE der erlaubte Eigengebrauch.

Kann ich als Zuschauer bestraft werden?

Für reines Schauen zu Hause sieht das Gesetz nach Auskunft des IGE keine Strafe vor. Anders ist es, wenn Sie Inhalte hochladen oder weitergeben.

Gilt das auch für Sport von blue Sport oder Sky?

Die Regeln zum Eigengebrauch gelten für Werke und gesendete Darbietungen allgemein. Wer Sportsender ohne Rechte weitersendet, verletzt die Rechte der Sendeunternehmen nach Art. 37 URG.

Ist das hier eine Rechtsberatung?

Nein. Die Seite fasst Gesetz und Behördenauskünfte zusammen. Für Ihren Einzelfall fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.

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